Vorher - Nachher Beispiele

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten.

Seit 01.04.2006 gilt das neue Heilmittelwerbegesetz.

Es besteht ein "Verbot der bildlichen Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach Anwendungen" (§ 11, Abs. 1 Nr.7).

Somit ist die Publikation von Vorher–Nachher–Fotos und Schemazeichnungen im Internet nach deutschem Recht verboten.

Von den Möglichkeiten der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie können Sie sich am besten während eines kostenfreien Beratungsgesprächs in meiner Münchner Praxisklinik anhand von Beispielen selbst überzeugen.

Ich freue mich auf Ihren Besuch.